Förderprogramm Elektromobilität (07.08.2019)

BAFA: Bis zum 31. Juli 2019 wurden 130.640 Anträge gestellt.

Förderprogramm ElektromobilitätDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um rund 300 000 Fahrzeuge geleistet werden. Die Maßnahmen werden die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützen.

Des Weiteren sollen die speziell von Elektrofahrzeugen ausgehenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, durch die Unterstützung des Einbaus von 
AVAS

 
kompensiert werden.

 

Achtung

Am 1. Juli 2019 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Es ist nun ein akustisches Warnsystem (
AVAS
) pauschal mit 100 Euro förderfähig. Näheres finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Thema. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können vorgangsbezogene Unterlagen wie Bestellungen, Kauf- oder Leasingverträge, Auftragsbestätigungen, Kalkulationsblätter sowie Verwendungsnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I und II und Rechnungen) nur dann bearbeitet werden, wenn sie in unserem Upload-Bereich hochgeladen wurden. Unterlagen, die per Mail eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Eine Ausnahme bilden folgende Unterlagen/Mitteilungen:
Antragsstornierungen, Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums, Änderungsmitteilungen (
z. B. bei Umfirmierung, Umzug oder sonstiger Kontaktdatenänderung), nachträgliche Bevollmächtigungen.
Die momentane Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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