Steinkohlefinanzierung des BAFA endet 2018 (21.12.2018)

Heute stellt die letzte deutsche Zeche Prosper-Haniel in Bottrop die Produktion ein

Steinkohlefinanzierung des BAFA endet 2018Der RAG-Konzern, die Stadt Essen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere national und international Beteiligte sagen dem Steinkohlenbergbau heute mit einer zentralen Abschiedsveranstaltung Lebewohl.

BAFA-Präsident Andreas Obersteller: „Die erfolgreiche Planung und Rückführung eines ganzen Industriezweiges ist einzigartig und bemerkenswert und ist Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten.“

Da die Steinkohlenförderung in Deutschland international nicht wettbewerbsfähig ist, wurde die Steinkohlenförderung seit Mitte der 60er Jahre subventioniert. Das BAFA hat die Subventionierung des deutschen Steinkohlenbergbaus aus der Sicht der Subventionsgeber jahrzehntelang begleitet und überwacht.

Die Aufgaben des BAFA umfassten die Prüfung verschiedener Subventionsparameter wie der Produktionskosten, der Erlöse, der Stilllegungsaufwendungen und der Altlasten sowie die Ermittlung der Importkohlenpreise, die in die jährlichen Abrechnungen der Beihilfen eingeflossen sind. Darüber hinaus gehörte die konzeptionelle Mitarbeit an einschlägigen Regelwerken wie Richtlinien, Erlassen und Zahlungsvereinbarungen ebenfalls zu den begleitenden Aufgaben des BAFA.

Insgesamt wurden allein von 1996 bis heute insgesamt rund 61 Mrd. € für Absatz- und Stilllegungsbeihilfen vom BAFA als Bewilligungsbehörde festgesetzt, die aus dem Bundeshaushalt sowie dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen aufgebracht wurden. Die Subventionen dienten dem Ausgleich der Differenz zwischen Produktionskosten und Erlösen aus dem Verkauf der Kohle an die Kraftwerke und an die Stahlindustrie sowie der Deckung der Aufwendungen für Stilllegungen. Die Hilfen pro Tonne durften dabei den Unterschied zwischen Produktionskosten und den vom BAFA ermittelten Drittlandskohlepreisen nicht überschreiten.

Das BAFA bleibt zuständig für Aufgaben wie die Abrechnung der Stilllegungswendungen bis 2021, die Abrechnung der Altlasten bis 2025 sowie die Administration des Anpassungsgeldes bis zum Jahr 2027 erhalten.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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